Hinweis nach dem Batteriegesetz

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

 

Die Entsorgung von Altbatterien bzw. Akkus  über den Hausmüll ist verboten. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden.

Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

 

 

 

 
 

 

  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.